Die Schulzahnpflege ist eine Dienstleistung von Schulbehörden, Gemeinden und Zahnärzten. Die Schulen organisieren einmal jährlich eine Schuluntersuchung durch einen der gewählten Schulzahnärzte. Die Kosten dafür übernehmen die Gemeinden. Eventuelle nachfolgende Behandlungen wie Zahnreinigung, Fluoridierung, Füllungen und Zahnstellungskontrollen werden vom eigenen Privatzahnarzt durchgeführt und verrechnet.
Wenn die Schuluntersuchung nicht im Rahmen der Reihenuntersuchung im Schulhaus oder Zahnarztpraxis stattfindet, werden die Kosten in der Regel ebenfalls von der Gemeinde übernommen. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, sich beim Zahnarzt oder der Gemeinde über das Vorgehen zu erkundigen.